Anordnung Abstimmung vom 8. März 2026
Zusammenschluss der drei Kirchgemeinden Dietikon, Schlieren und Weiningen zur Kirchgemeinde Limmattal
Die Kirchenpflegen von Dietikon, Schlieren und Weiningen haben mit jeweils separaten Beschlüssen dem Zusammenschlussvertrag zugestimmt. Gestützt auf die jeweilige Kirchgemeindeordnung (Artikel 7) haben die Kirchenpflegen die Urnenabstimmung über den Zusammenschlussvertrag auf den 8. März 2026 angeordnet.
Abstimmungsfrage:
Wollen Sie den Vertrag über den Zusammenschluss der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Dietikon, Schlieren und Weiningen zur Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Limmattal annehmen?
Beleuchtende Berichte (Abstimmungsbroschüre), weitere Informationen, Statements von Kirchenpflegen, Pfarrkonvente, Mitarbeiterkonvente, Rechnungsprüfungskommissionen
Die Abstimmungsbroschüre wird den Stimmberechtigten zusammen mit dem Stimmzettel durch die wahlleitenden politischen Gremien direkt per Post zugestellt.
Alle weiteren Berichte, Statements sind auf den Homepages der drei Kirchgemeinden sowie der gemeinsamen Homepage www.ref-limmattal.ch einsehbar.
Auf Wunsch werden diese Unterlagen gerne auch gedruckt nach Hause geschickt. Bestellungen sind zu richten an: sekretariat@ref-limmattal.ch
Voraussetzung
Stimmberechtigt sind die Mitglieder der drei Kirchgemeinden Dietikon, Schlieren und Weiningen, welche nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind, das 16. Altersjahr vollendet haben und über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung C, Ci/C1 oder B verfügen.
Abstimmungsleitung
Die Abstimmungsleitung übernehmen die politischen Gemeinden Dietikon (für die Kirchgemeinde Dietikon), Schlieren (für die Kirchgemeinde Schlieren), Weiningen (für die Kirchgemeinde Weiningen).
Die Bestimmungen über die Abgabe der Stimmcouverts (Urnenöffnungszeiten sowie briefliche Abstimmung) sind der Homepage der Stadt Schlieren zu entnehmen.
Rechtsmittel
Gegen diese Abstimmungsanordnung kann binnen 5 Tage, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Dietikon [Herr Steffen Kelch, Bergstrasse 24, 8103 Unterengstringen ], schriftlich Stimmrechtsrekurs erhoben werden. Der Rekurs hat einen Antrag und eine Begründung aufzuweisen. Die angefochtene Anordnung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen.
Schlieren, 4.Dezember 2025
Unterlagen
Statement Kirchenpflege
Statement Pfarrkonvent
Statement Mitarbeiterkonvent
Statement Rechnungsprüfungskommission
Weitere Informationen zum Fusionsprojekt finden Sie auf der gemeinsamen Webseite www.ref-limmattal.ch
