Wahlvorschläge reformierte Kirchenpflege Limmattal
Stadt Dietikon
Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl von 7 Mitgliedern der reformierten Kirchenpflege Limmattal inkl. des Präsidiums für die Amtsdauer 2026 – 2030
Wahlanordnung reformierte Kirchenpflege Limmattal
Wahlanordnung für die Erneuerungswahl von 7 Mitgliedern der reformierten Kirchenpflege Limmattal inkl. des Präsidiums für die Amtsdauer 2026 – 2030
Als wahlleitende Behörde hat der Stadtrat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2026 – 2030 auf den Sonntag, 27. September 2026, festgesetzt.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 29. November 2026, statt.
- Die Wahl wird gemäss Art. 9 der Gemeindeordnung sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) durchgeführt.
- Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, (Rufname), Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz "bisher", wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, zu bezeichnen. Die vorgeschlagene Person hat den Wahlvorschlag zu unterzeichnen. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Stadtkanzlei Dietikon, Bremgartnerstrasse 22, 8953 Dietikon, 044 744 36 21, stadt@dietikon.ch, erhältlich.
- Die Wahlvorschläge für die Mitglieder der reformierten Kirchenpflege müssen bis spätestens am Dienstag, 30. Juni 2026 bei der Stadtkanzlei Dietikon, Bremgartnerstrasse 22, 8953 Dietikon, eingetroffen sein.
- Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde Limmattal unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein.
- Wählbar in die reformierte Kirchenpflege Limmattal ist jede gemäss Art. 20 Abs. 2 der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich vom 17. März 2009 jede stimmberechtigte Person, die Mitglied der Landeskirche ist, die das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, ihren politischen Wohnsitz in einer der Gemeinden der Kirchgemeinde Limmattal hat und im Besitze des Schweizer Bürgerrechts oder der ausländerrechtlichen Bewilligung B, C oder Ci ist. Stimmberechtigt ist zusätzlich, wer das 16. Altersjahr vollendet hat und die oben aufgeführten Bedingungen erfüllt.
- Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der oben aufgeführten Frist im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, vom 9. – 16. Juli 2026, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
- Gegen diese Wahlanordnung kann binnen 5 Tage, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Dietikon [Steffen Kelch, Bergstrasse 24, 8103 Unterengstringen], schriftlich Stimmrechtsrekurs erhoben werden. Der Rekurs hat einen Antrag und eine Begründung aufzuweisen. Die angefochtene Anordnung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen.
Resultat Abstimmung vom 14. Juni 2026
Abstimmungsprotokoll der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Limmattal vom 14. Juni 2026
Kirchgemeindeordnung der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Limmattal
Anzahl Stimmberechtigte 7'367
Eingegangene Stimmzettel 3'291
Davon Ja 2'893
Nein 258
Leer 140
Ungültig 0
Die Vorlage ist somit angenommen.
Abstimmungsprotokoll
Rechtsmittel:
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Dietikon (c/o Herr Steffen Kelch, Bergstrasse 24, 8103 Unterengstringen), schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rekursinstanz und die Vorinstanz einzureichen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Wahlleitung
Die Wahlleitung übernimmt die Stadt Dietikon.
Die Bestimmungen über die Abgabe der Stimmcouverts (Urnenöffnungszeiten sowie briefliche Abstimmung) sind der jeweiligen Homepage zu entnehmen.
Rechtsmittel
Gegen diese Abstimmungsanordnung kann binnen 5 Tage, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Dietikon [Herr Steffen Kelch, Bergstrasse 24, 8103 Unterengstringen ], schriftlich Stimmrechtsrekurs erhoben werden. Der Rekurs hat einen Antrag und eine Begründung aufzuweisen. Die angefochtene Anordnung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen.
Dietikon/Schlieren/Weiningen, 11. März 2026
Unterlagen
„Die drei Kirchenpflegen empfehlen Ihnen die Annahme der Kirchgemeindeordnung für die neue „Reformierte Kirchgemeinde Limmattal“.
Die neue Kirchgemeindeordnung übernimmt die Bestimmungen im Zusammenschlussvertrag.
