Amt­li­che Publikationen

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung

Die Mitglieder der ref. Kirchgemeinde Schlieren werden eingeladen zur ordentlichen Kirchgemeindeversammlung.

Donnerstag, 18. Juni 2026, 20.00 Uhr
im grossen Saal Stürmeierhuus Schlieren


Traktanden:
1. Abnahme Jahresrechnung 2025
2. Abnahme Bauabrechnung Uitikonerstrasse 20
3. Abnahme Bauabrechnung MZR Grosse Kirche und Audio-Anlage
4. Kenntnisnahme Jahresbericht

Die Akten liegen 2 Wochen vor der Versammlung im Sekretariat der Kirchgemeinde Schlieren zur Einsicht auf. Ebenso sind sie unter www.ref-schlieren.ch einsehbar.

Anfragen im Sinne von Art. 51 des Gemeindegesetzes sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet der Evang.-ref. Kirchenpflege Schlieren, Präsidentin Caroline Rohrer, Kirchgasse 5, 8952 Schlieren einzureichen.

Stimmberechtigt sind alle in Schlieren wohnhaften Personen, die der evangelisch-reformierten Landeskirche angehören und das 16. Altersjahr vollendet haben.

Schlieren, im April 2026                Reformierte Kirchenpflege Schlieren      

Anord­nung Abstim­mung vom 14. Juni 2026

Genehmigung der neuen Kirchgemeindeordnung der fusionierten Kirchgemeinde Limmattal
Die Kirchenpflegen von Dietikon, Schlieren und Weiningen haben mit jeweils separaten Beschlüssen der neuen Kirchgemeindeordnung zugestimmt. Gestützt auf den Zusammenschlussvertrag haben die Kirchenpflegen die vorliegende Urnenabstimmung beschlossen.

Abstimmungsfrage:
Wollen Sie die vorliegende Kirchgemeindeordnung der fusionierten Kirchgemeinde Limmattal annehmen?

Beleuchtender Bericht (Abstimmungsbroschüre) finden Sie auf der Homepage www.ref-limmattal.ch
Die Abstimmungsbroschüre wird den Stimmberechtigten zusammen mit dem Stimmzettel durch die wahlleitenden politischen Gremien den Mitgliedern direkt per Post zugestellt.
Auf Wunsch werden diese Unterlagen gerne auch gedruckt nach Hause geschickt. Bestellungen sind zu richten an: sekretariat@ref-limmattal.ch

Voraussetzung
Stimmberechtigt sind die Mitglieder der drei Kirchgemeinden Dietikon, Schlieren und Weiningen, welche nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind, Schweizer ab 16 Jahre, Ausländer ab 16 Jahre mit Bewilligung C, Ci/C1 oder B.

 

 

Wahlleitung
Die Wahlleitung übernimmt die Stadt Dietikon.

Die Bestimmungen über die Abgabe der Stimmcouverts (Urnenöffnungszeiten sowie briefliche Abstimmung) sind der jeweiligen Homepage zu entnehmen.

Stadt Dietikon

Stadt Schlieren

Gemeinde Weiningen

Rechtsmittel
Gegen diese Abstimmungsanordnung kann binnen 5 Tage, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Dietikon [Herr Steffen Kelch, Bergstrasse 24, 8103 Unterengstringen ], schriftlich Stimmrechtsrekurs erhoben werden. Der Rekurs hat einen Antrag und eine Begründung aufzuweisen. Die angefochtene Anordnung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen.

Dietikon/Schlieren/Weiningen, 11. März 2026

Unterlagen

Abstimmungsbroschüre

„Die drei Kirchenpflegen empfehlen Ihnen die Annahme der Kirchgemeindeordnung für die neue „Reformierte Kirchgemeinde Limmattal“. 
Die neue Kirchgemeindeordnung übernimmt die Bestimmungen im Zusammenschlussvertrag.